Schießbetrieb weiterhin ausgesetzt

Der Schießbetrieb bleibt weiterhin bis auf weiteres ausgesetzt. Folgendes infoschreiben ging dazu an die Mitglieder:

Gem. Verordnung des Landes Niedersachsen ist -unter Einhaltung vieler Bedingungen und Auflagen- der Sport in und auf den Sportanlagen der Vereine wieder möglich.

Das sportliche Schießen ist erlaubt, dieses aber nur unter gewissen Auflagen.

Der Wartebereich für die Schützen wäre der Saal, nur hier können die Abstände eingehalten werden. Die Scheibenausgabe durch den Diensthabenden erfolgt aus dem Aufenthaltsraum durch das Fenster. Auf dem Stand muss zwischen den einzelnen Schützen mindestens 2 m Abstand eingehalten werden. Das bedeutet, wir könnten nur 3 Stände öffnen.

Der Stand sowie die Waffen sind nach jedem Schützen zu desinfizieren.

Der unnötige Aufenthalt im Schützenhaus ist zu vermeiden.

Der Verzehr von Speisen und Getränken und das Zusammensitzen im Aufenthaltsraum ist untersagt.

Wir haben uns damit befasst und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass der Schießbetrieb unter diesen Auflagen für uns nicht zielführend ist. Wir müssen zu viel Personal (Aufsicht, Scheibenausgabe, Desinfektion) vorhalten und das gemeinschaftliche Zusammensitzen im Aufenthaltsraum, was u.a. zu unseren Schießabenden nun einmal dazu gehört, wäre nicht möglich.

Des Weiteren sind alle Meisterschaften und Wettkämpfe auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene abgesagt, so dass auch die aktiven Sportschützen zurzeit auf das Training verzichten können.

Aus diesem Grunde wird der Schießbetrieb bis auf weiteres ausgesetzt.

Der Präsident

Über Dirk Hofmann

Schriftführer

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